Konsil – Zweitmeinung – Gutachten
Die in die Betreuung eines beatmeten Menschen involvierten Ärzte, Atmungstherapeuten und Pflegefachkräfte müssen über profunde Kenntnisse der Tracheostomaversorgung, der Methoden der Sekretelimination, sowie über umfassende Kenntnisse der im Rahmen der Beatmung eingesetzten Medizinprodukte verfügen. Dabei werden eine Vielzahl von Beatmungsgeräten, Trachealkanülen, Schlauchsystemen, Absaug- und Inhalationsgeräten sowie Befeuchtungssystemen eingesetzt.
Wir unterstützen Sie bei der Organisation der notwendigen Versorgung
Unsere Weaningexperten kommen auf Anfrage nicht nur zu Ihnen in die Häuslichkeit, um ein Weaningpotential zu evaluieren. Sie stehen mit ihrer Expertise auf Anfrage auch für Kliniken konsiliarisch zur Verfügung. Vor Entlassung ist eine Fallkonferenz mit allen im Weaningprozess beteiligten Berufsgruppen gemeinsam, im Sinne des IPReG, dringend zu empfehlen.
Wir beraten und begleiten Sie gerne individuell bei Ihren Fragestellungen zur
optimalen medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Versorgung.
Wie können wir Sie unterstützen?
Sie benötigen eine Zweitmeinung oder ein fundiertes medizinisches Gutachten? Zögern Sie nicht, die Expertise unserer Spezialisten in Anspruch zu nehmen!